Der Datenschutz kennt aufgrund der fortlaufenden Digitalisierung keine Ländergrenzen mehr. Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist für die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Was tun Sie nun also als Schweizer Unternehmen? Es sind nunmehr lediglich wenige Tage bis zum Inkrafttreten der Verordnung. Daher wäre es nicht zielführend, sich zuerst mit den vielen Sonderbestimmungen und Details auseinanderzusetzen. Minimieren Sie zuerst das grösste Risiko: Ihre eigene Website. Sie steht jedem EU-Bürger offen und kann mit wenigen Klicks auf Verstösse untersucht werden.
Wir empfehlen die folgenden 10 Punkte zu beachten.