Dies tun Sie – auch wenn unbewusst. Wie möchten Sie sicherstellen, dass sich kein Deutscher Staatsbürger auf Ihre Website «verirrt»? (Ausser Sie benutzen ein Geo IP Block).
Bietet ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz seine Waren oder Dienstleistungen über die eigene Website auch Bewohnern der EU an, ist damit die DSGVO zu beachten. Und auch wenn Sie keine Waren oder Dienstleistungen an Bewohner der EU über Ihre Website vertreiben, ist die Anwendbarkeit der DSGVO nicht bereits ausgeschlossen. Als «Erfassen» von Daten zählt bereits die Auswertung der Besucher auf der Webseite, bspw. mittels Google Analytics über mehrere Webseiten oder eines anderen Analyse-Tools. Selbst wenn keine Analyse-Tools verwendet werden, gilt die DSGVO, sobald Daten einer natürlichen Person aus dem EU-Raum über ein Kontaktformular gespeichert werden oder wenn für diese Personen die Möglichkeit besteht, bei Ihnen einen kostenlosen Newsletter zu abonnieren.
Fast 80% aller Webseiten sammeln Daten mit irgendwelchen Tracking-Codes wie z.B. von Google Analytics oder Facebook.
Fast alle Webseiten verwenden Cookies für den Spam-Schutz oder die Wiedererkennung eines Besuchers im Shop.
Ganze 100% aller Webserver/Hostingpartner sammeln in den Logdaten mindestens die IP-Adresse der Nutzer.
Auch wenn sie die Daten nicht explizit sammeln, passiert es bei jedem Beuch auf Ihrer Website. Also müssen Sie als Schweizer Unternehmen zumindest die Webseiten mit allen Funktionen DSGVO-konform machen. . Kurz: Die DSGVO gilt für die meisten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.